Eintragung von Gesellschaften

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Unser Team bietet einen umfassenden Service für die Registrierung von Gesellschaften, einschliesslich der Eröffnung eines Bankkontos. 

Wie die Firma ATCA helfen kann

Unser Team kann Ihnen die Unterschiede zwischen den verschiedenen Gesellschaftsformen erläutern und Sie bei der Wahl der für Sie richtigen Gesellschaftsform unterstützen. Wir beraten Sie auch über die möglichen Folgen der Wahl einer bestimmten Gesellschaftsform (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL/GmbH) vs. Aktiengesellschaft (SA/AG) die minimale und optimale Höhe des Gesellschaftskapitals und die wichtigsten Punkte des Gesellschaftsvertrags. Wir führen Sie durch alle Entscheidungen, die Sie treffen müssen, bevor Sie zum Notar gehen, wie zum Beispiel: 

  • eindeutiger Name der Gesellschaft
  • Anschrift der Gesellschaft
  • Gesellschaftsform (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL / GmbH) vs. Aktiengesellschaft (SA / AG))
  • die Höhe des eingezahlten Kapitals, wenn sie höher ist als der Mindestbetrag
  • Inhaber der Gesellschaft
  • Mitglieder der Geschäftsleitung der Gesellschaft (mindestens einer von ihnen muss in der Schweiz wohnhaft sein)
  • Zweck der Gesellschaftsgründung
  • die Herangehensweise der Gesellschaft an Audits
  • andere spezifische Punkte, die in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden müssen

Schritt für Schritt zum Unternehmen in der Schweiz

Sobald Sie sich für die oben genannten Punkte entschieden haben, müssen Sie ein Kapitalkonto bei einer der Schweizer Banken eröffnen und einen Mindestbetrag auf dieses Konto einzahlen. Die Bank stellt dann eine Einlagenbescheinigung aus und schickt sie an den Notar. Sobald das Unternehmen eingetragen ist, wandelt die Bank das Kapitalkonto in das Geschäftskonto der Gesellschaft um. Der Notar schickt dann alle Unterlagen an das Handelsregister, um die Eintragung der Gesellschaft vorzunehmen. Nach der Eintragung der Gesellschaft Sie eine entsprechende Bescheinigung.

Nach der Eintragung Ihrer Gesellschaft im Schweizerischen Handelsregister sind folgende Schritte zu beachten:

  • Registrierung für Umsatzsteuerzwecke
  • Anmeldung bei Trägern sozialer Belastungen
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Eintragung eines Unternehmensnamens (Marke)
ATCA – Unterstützung für Unternehmer

Andere Unternehmensformen, die in Frage kommen: 

  • Einzelunternehmer – diese Unternehmensform kann von einer natürlichen Person mit Wohnsitz in der Schweiz gewählt werden. Ein Mindestkapitalbetrag ist nicht erforderlich. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht erforderlich, solange der Jahresumsatz CHF 100 000.00 nicht übersteigt.
  • Kollektivgesellschaft – kann von mindestens zwei in der Schweiz ansässigen Personen mit gleichem Geschäftszweck gegründet werden. Ein Mindestkapitalbetrag ist nicht erforderlich.
  • Kommanditgesellschaft – kann von mindestens einer Person (Partner) gegründet werden, die die volle Haftung trägt, und mindestens einem Partner, der bis zur Höhe der in die Gesellschaft eingebrachten Einlage haftet.
ATCA – Buchhaltung für anspruchsvolle Kunden

Erfahrung und Verfahren der Firma ATCA

Unser Team besteht aus Spezialisten mit Erfahrung in der Durchführung aller Verfahren und kann Sie durch den Prozess der Eintragung Ihrer Gesellschaft führen. Unsere Arbeit basiert auf Zuverlässigkeit und Vertrauen, denn wir sind bestrebt, unseren Kunden einen umfassenden und zufriedenstellenden Service zu bieten.  

Von Kunden empfohlenes Buchhaltungsbüro

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ATCA – Buchhaltung für anspruchsvolle Kunden

Wo finden Sie uns?

Derzeit sind wir in der Zentral- und Westschweiz tätig, darunter in Großstädten wie Lausanne, Genf, Zug, Zürich, Basel, Bern und Nyon.
Zögern Sie nicht, vereinbaren Sie einen Termin und sehen Sie, was wir für Sie tun können!